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fondstelegramm |
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Sonntag, 05.09.2010
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| KWG oder Gewerbeordnung? |
Liebe Leser,
nach dem Schäuble-Papier, das im Mai mächtig Staub aufgewirbelt hat, haben sich die Gemüter wieder ein wenig beruhigt. Gleichwohl ist noch nicht entschieden, ob der geschlossene Fonds zum Finanzinstrument erklärt wird.
Würde er zum Finanzinstrument erklärt, und fiele dann unters KWG, wäre das für Vertriebe mit der größeren Umstellung verbunden, als wenn die Gewerbeordnung für ausreichend erklärt würde. Vertriebe müssten dann nämlich die Voraussetzungen eines Bafin-zugelassenen Finanzdienstleistungsinstituts erfüllen. Dafür müssten sie beispielsweise mindestens 50.000 Euro Anfangskapital aufbringen und beständig vorhalten. Demgegenüber könnte man den Vertrieb geschlossener Fonds die Gewerbeordnung regeln lassen und sich beispielsweise zusätzlich an den Wohlverhaltensregeln des WpHG orientieren. Die erste Position hat mit Schäuble, die zweite mit Brüderle einen prominenten Fürsprecher.
Egal wer von ihnen das Rennen machen wird: Die Regulierung wird kommen und sie wird dem geschlossenen Fonds gut tun. Zwar wird er seinen Charakter verändern, er wird aber auch einen Imagegewinn davontragen und sich weiter etablieren.
Eine gute Woche wünscht Ihnen
Ihr Tilman Welther
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25.04.2004
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